Allgemeines
studijob-freiburg im Studentenwerk Freiburg hat die Aufgabe, Studierenden der Freiburger Hochschulen sowie Schülerinnen und Schülern ab 18 Jahren kurz- oder längerfristige Beschäftigungen zu vermitteln.
studijob-freiburg tritt lediglich als Vermittler auf. Vertragspartner sind die Studierenden, Schülerinnen und Schüler und die jeweiligen Arbeitgeber. Die Höhe der Vergütungen ist ausschließlich Sache der Vertragspartner. studijob-freiburg macht keine Vorgaben zu Vergütungssätzen oder Mindestvergütungen und ist auch nicht berechtigt, bestimmte Vergütungssätze oder Mindestvergütungen von den Studierenden oder Schülerinnen und Schülern für übernommene Aufträge zu verlangen.
Wer ist berechtigt, die Leistungen von studijob-freiburg in Anspruch zu nehmen?
studijob-freiburg kann von allen immatrikulierten Studierenden der Hochschulen im Betreuungsbreich des Studentenwerks Freiburg sowie von Schülerinnen und Schülern ab dem 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Dies sind:
- die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- die Pädagogische Hochschule Freiburg
- die Staatliche Hochschule für Musik Freiburg
- die Katholische Fachhochschule für Sozialwesen und Religionspädagogik Freiburg
- die Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen, Religionspädagogik und Gemeindediakonie - Freiburg
- die Fachhochschule Offenburg
- die Fachhochschule Furtwangen
- die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
- die Berufsakademie Villingen-Schwenningen
- die Jazz- und Rockschule Freiburg
- das Institut für Sprachen und Wirtschaft
- die Freiburger Grafik-Schule
- und weitere private Bildungseinrichtungen, die Kooperationsverträge mit dem Studentenwerk haben.
Vermittlungsverfahren
Zuerst müssen Sie das Anmeldeformular im Internet mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen. Dies können Sie entweder im Warteraum des Studentenwerks an der Internetsäule oder am PC zu Hause tun. Danach erhalten Sie im Infoladen des Studentenwerks gegen Vorlage des Studierendenausweises bzw. des Schülerausweises und ggf. des Reisepasses einen "Job-Ausweis". Die gespeicherten Daten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes.
Sprechzeiten von studijob-freiburg: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Im Warteraum des Infoladen liegen die Stellenangebote aus. Die gelben Karten enthalten alle wichtigen Informationen zu dem betreffenden Job. Die Karten mit dem roten Punkt beinhalten die längerfristigen Jobs (ab sieben Tage), auf den weißen Karten finden Sie die Praktika. Unsere Jobangebote stehen auch im Internet unter www.studijob-freiburg.de
Sie können uns Ihre Jobanforderung auch gerne online zukommen lassen. Wir werden Ihnen die Adresse des Arbeitgebers sobald als möglich per Email zusenden.
Grundsätzlich werden einer Bewerberin/ einem Bewerber höchstens zwei Stellenangebote ausgehändigt. Sobald eine Rückmeldung darüber erfolgt ist, ob der Job angenommen wurde oder nicht bzw. ob Sie sich beworben haben oder nicht, können erneut Adressen ausgehändigt werden.
Wir bitten dringend darum, uns auf jeden Fall über den Stand der Dinge zu informieren - telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass Adressen von Jobanbietern nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Bei Nichteinhaltung der Auflagen behalten wir uns vor, Sie von der Jobvermittlung auszuschließen.
Arbeitsrechtliche und ausländerrechtliche Voraussetzungen
Folgende Papiere werden zur Vermittlung benötigt:
Studierende/Schüler aus dem Bundesgebiet oder aus den EU-Ländern Bulgarien und Rumänien:
Personalausweis und gültiger Studierendenausweis oder gültige Uni Card bzw. Schülerausweis; Reisepass, Aufenthaltserlaubnis (eAT-Karte mit Zusatzblatt) bzw. Freizügigkeitsbescheinigung für Studierende/Schüler aus den EU-Ländern Rumänien und Bulgarien
Studierende/Schüler aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Ländern:
Reisepass, Aufenthaltserlaubnis (eAT-Karte mit Zusatzblatt), sowie gültiger Studierendenausweis oder gültige Uni Card bzw. Schülerausweis
Informationen zur elektronischen Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis (eAT-Karte) finden Sie unter : http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/Broschuere-eAT-de.html?nn=1609082
Wir bitten darum, zu Beginn jeden Semesters/ Schuljahres den gültigen Studierendenausweis/Uni Card bzw. Schülerausweis vorzulegen. Bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bitten wir um Vorlage der verlängerten eAT-Karte mit Zusatzblatt.
Fragen zur Sozialversicherung
Alle Studierenden/Schülerinnen und Schüler sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sozialversicherungspflichtig. Ob die Voraussetzungen einer Versicherungspflicht in der Sozialversicherung besteht oder ob die Melde- und Beitragspflichten erfüllt sind, muss von den Arbeitgebern geprüft werden. Die Studierenden sind dazu verpflichtet, alle notwenigen Angaben - etwa zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht - zu machen.
Vermittlungsausschluss
Alle Studierenden/Schülerinnen und Schüler können von der Vermittlung ausgeschlossen werden, wenn sie wiederholt gegen die in diesen Richtlinien festgelegten Regeln verstoßen haben.
Macht mit bei der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks
80.000 Studierende erhalten in den nächsten Wochen Befragungsunterlagen. Wer mitmacht, kann etwas...






