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Wie kann ich in die Jobvermittlungskartei aufgenommen werden und welche Unterlagen benötige ich dafür?


Sie können sich persönlich im Infoladen des Studentenwerk oder online unter www.studentenwerk.uni-freiburg.de von zu Hause aus anmelden.

Nach der Anmeldung benötigen wir Ihren Studierendenausweis bzw. Schülerausweis und Ihren Personalausweis oder bei ausländischen Studierenden aus Nicht-EWR-Ländern den Reisepass mit der Aufenthaltserlaubnis (dies betrifft auch die neuen EU-Beitrittsländer).

 



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Welche Jobs gibt es bei Ihnen?


Alle! Wir bekommen täglich die unterschiedlichsten Angebote: kurz- oder längerfristige, mit oder ohne Vorkenntnisse, im Lager, im Einzelhandel, im Büro.



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Kann ich die Jobs auch online sehen?


Ja, unter "Ich suche...".



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Welche Kosten entstehen durch eine Vermittlung?


Die Jobvermittlung des Studentenwerks steht Studierenden und Arbeitgebern kostenlos zur Verfügung.



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Welche Unterlagen benötige ich als ausländischer Studierender aus einem Nicht-EWR-Land oder aus einem der neuen EU-Beitrittsländer und wie lange kann ich arbeiten?


Als ausländischer Studierender aus einem der neuen EU-Beitrittsländer benötigen Sie Ihren Studierendenausweis und die Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk, dass Sie 90 ganze Tage oder 180 halbe Tage im Kalenderjahr ohne Arbeitserlaubnis arbeiten dürfen oder eine gültige Arbeitserlaubnis bzw. eine Freizügigkeitsbescheinigung.

Arbeitsrechtliche und ausländerrechtliche Voraussetzungen

Folgende Papiere werden zur Vermittlung benötigt:

Studierende/Schüler aus dem Bundesgebiet oder aus den EU-Ländern Bulgarien und Rumänien:

Personalausweis und gültiger Studierendenausweis oder gültige Uni Card bzw. Schülerausweis; Reisepass, Aufenthaltserlaubnis (eAT-Karte mit Zusatzblatt) bzw. Freizügigkeitsbescheinigung für Studierende/Schüler aus den EU-Ländern Rumänien und Bulgarien

Studierende/Schüler aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Ländern:

Reisepass, Aufenthaltserlaubnis (eAT-Karte mit Zusatzblatt), sowie gültiger Studierendenausweis oder gültige Uni Card bzw. Schülerausweis

 

Informationen zur elektronischen Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis (eAT-Karte) finden Sie unter : www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/Broschuere-eAT-de.html

 

Wir bitten darum, zu Beginn jeden Semesters/ Schuljahres den gültigen Studierendenausweis/Uni Card bzw. Schülerausweis vorzulegen. Bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bitten wir um Vorlage der verlängerten eAT-Karte mit Zusatzblatt.

 



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Wie viele Stunden pro Woche kann ich während der Vorlesungszeit arbeiten?


Sie dürfen maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wochenendarbeit und Nachtschichten zählen nicht mit.

Ausführliche Informationen finden Sie z. B. auf der Homepage der AOK



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Wann werden Beiträge zur Sozialversicherung fällig?


Sobald Sie über 400,-- Euro pro Monat verdienen, zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung. Ihr Arbeitgeber 9,75 %. Bei Ihnen steigt der Rentenbeitrag je nach Höhe des Lohnes gleitend auf den vollen Beitragsanteil von max. 9,75 %.

Ausführliche Informationen finden Sie z. B. auf der Homepage der AOK



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Wann wird Lohnsteuer fällig?


Bei Brutto-Einnahmen bis zu 10.799,88 Euro im Kalenderjahr (monatl. 899,99 Euro), können Sie davon ausgehen, dass Sie einbehaltene Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die eventuell einbehaltene Kirchensteuer in vollem Umfang zurückerhalten (Steuerklasse I – III).



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Was versteht man unter einer kurzfristigen und was unter einer geringfügigen Beschäftigung?


Eine kurzfristige Beschäftigung können Sie für 2 Monate oder 50 Tage im Jahr ausüben. Die Beschäftigung darf nicht regelmäßig und über einen längeren Zeitraum ausgeübt werden. Der Verdienst darf 62 € pro Arbeitstag und 12 € pro Stunde nicht übersteigen.

Eine geringfügige Beschäftigung unterliegt keiner zeitlichen Grenze, Sie dürfen allerdings nicht über 400,-- Euro im Monat verdienen.

Sie können sowohl eine geringfügige als auch eine kurzfristige Beschäftigung nebeneinander ausüben.

Ausführliche Informationen finden Sie z. B. auf der Homepage der AOK



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Wie viel darf ich verdienen damit das BAföG nicht gekürzt wird?


Sie dürfen als BAföG-EmpfägerIn nicht mehr als 4.200 Euro pro Bewilligungszeitraum (1 Jahr) verdienen.



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Wie viel darf ich verdienen damit das Kindergeld nicht gestrichen wird?


Sollten Ihre Eltern für Sie noch Kindergeld beziehen, wird dieses gestrichen, wenn Ihre gesamten Einkünfte und Bezüge (Arbeitslohn gemindert um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920,-- Euro und Stipendien bzw. BAföG gemindert um den Unkostenpauschbetrag von 180,-- Euro) 7.860,-- Euro übersteigen!

 



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Welche Unterlagen benötigt der Arbeitgeber bei Arbeitsaufnahme?


Sozialversicherungsnachweis, Name der Krankenkasse, Bankverbindung, Lohnsteuerkarte, Studierendenausweis, bei ausländischen Studierenden aus Nicht-EWR-Ländern den Reisepass mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung bzw. Arbeitserlaubnis.



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Wo bekomme ich eine Lohnsteuerkarte/Gewerbeschein?


Einen Gewerbeschein bekommen Sie im Bürgerbüro, Basler Str. 2, 79100 Freiburg

Eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt. Lohnsteuerkarten in Papierform gibt es seit 2011 nicht mehr. Bis der elektronische Datenabgleich zwischen Finanzamt und Arbeitgeber funktioniert, stellt das zustängige Finanzamt (abhängig vom Wohnort) eine Lohnsteuerbescheinigung aus.

 



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Wo bekomme ich ein Gesundheitszeugnis?


Sie bekommen das Gesundheitszeugnis beim Staatlichen Gesundheitsamt Freiburg, Sautierstr. 28/30, 79104 Freiburg

Allg. Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr 8-11 Uhr
Telefon:  0761 / 2187 - 31 22 oder 31 23



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Was muss ich bei einer selbständigen Tätigkeit beachten?


Sie müssen beachten, dass Sie eine Unfallversicherung abschließen müssen, Ihre Krankenkasse ist nicht für Arbeitsunfälle zuständig. Die Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit müssen Sie dem Finanzamt (Einkommensteuerbescheid) angeben.



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Was muss ich bei einem Urlaubssemester beachten?


Wenn Sie während des Urlaubssemesters arbeiten bedeutet das, dass Sie Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen.



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Wie viele Jobs kann ich gleichzeitig bei der Jobvermittlung anfordern?


Wir können Ihnen immer nur zwei Stellenangebote gleichzeitig aushändigen, da unsere Jobs auch bei den anderen Studierenden sehr begehrt sind. Sobald uns Ihre Rückmeldung vorliegt, ob Sie den Job haben oder nicht, oder ob das Bewerbungsverfahren unter Umständen noch läuft, können Sie weitere Angebote anfordern.



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Wie lange dauert die Bearbeitung von Emailanfragen an die Jobvermittlung?


Wir bemühen uns, Ihre Anfragen umgehend zu bearbeiten. Zu manchen Zeiten ist der Ansturm allerdings sehr groß und Sie müssen unter Umständen einige Stunden warten.



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Wie häufig bekommen Sie in der Jobvermittlung Stellenangebote und wann gehen sie ein?


Die Stellenangebote gehen täglich zwischen 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr bei uns ein, bestimmte Zeiten gibt es nicht.



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