Navigation überspringen / Skipping navigation

Recht und billig: Bei rechtlichen Problemen hilft im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrags (§ 2 Studentenwerksgesetz) ein Rechtsanwalt mit einer kostenlosen Erstberatung weiter. Geschäftsbesorgungen werden nicht geleistet, also weder Prozesse geführt noch Schriftsätze erstellt. Falls sich die Probleme nicht gleich an Ort und Stelle lösen lassen, weiß der Rechtsanwalt die richtigen Fachleute, an die man sich wenden kann. Unser Rat bereits jetzt: Lieber sich vorher informieren, bevor es nachher teuer wird. 

Die Rechtsberatung findet in der Regel am Mittwoch zwischen 13.30 Uhr und 17.00 Uhr statt.

Eine telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Bitte keine Anfragen per E-Mail!
Terminvereinbarungen sind zu folgenden Zeiten möglich:
Mo - Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 Uhr

Kontakt und Terminvereinbarung:
Karl-Heinz Hermle, Studentenwerk Freiburg, Schreiberstraße 12-16, Zi. 002 
Telefon: (07 61) 21 01 - 2 33

Achtung!
Zur Rechtsberatung muss unbedingt ein gültiger Studierendenausweis einer Hochschule vorgelegt werden, die zum Geltungsbereich des Studentenwerks Freiburg gehört. Andernfalls kann keine Rechtsberatung angeboten werden!