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Im Semesterbeitrag, den alle Freiburger Studierenden an das Studentenwerk bezahlen, sind auch eine Reihe von Versicherungen für Schäden enthalten, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen - auf Exkursionen, beim Praktikum oder im ganz normalen Hochschulalltag, wenn beispielsweise während der Vorlesung das Fahrrad draußen den Besitzer wechselt. Und eine Freizeitunfallversicherung mildert die Folgen, wenn’s mal ein Beinbruch ist.

Versicherungsschutz (PDF-Dokument) für die Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Freiburg


Fahrrad oder Laptop weg ?! Was nun ???

Durch die Entrichtung des Sozialbeitrags besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl bzw. Beschädigung von Fahrrädern oder bei Diebstahl im Bereich der Hochschule.
Unter den Versicherungsschutz fallen Kleidungsstücke, übliche Gebrauchsgegenstände (z.B. Brillen, Schirme, Sturzhelme usw.) oder Lernmittel (z.B. Bücher, Schreib- und Zeichenutensilien, Taschenrechner, Laptops, Organizer), die während der Teilnahme an Veranstaltungen der Hochschule entwendet wurden. Der Schutz gilt nur dann, wenn die Gegenstände an dem für die Aufbewahrung vorgesehenen Ort abgelegt waren. Nicht unter die Gebrauchsgegenstände fallen Gegenstände, die ständig in der Hochschule verbleiben. Die Deckungssumme beträgt 250 €.
Für Fahrräder einschließlich Zubehörteile besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen - und zwar nur auf dem Hochschulgelände und während der Öffnungszeiten der Hochschule. Die Fahrräder müssen ordnungsgemäß abgeschlossen sein. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen besteht eine Fahrradversicherung für Fahrräder, die auf dem Gelände des Wohnheimes in den dafür vorgesehenen Einrichtungen abgeschlossen abgestellt werden. Die Deckungssumme beträgt 500 €.
Achtung: Falls Fahrradkeller im Wohnheim vorhanden sind, müssen die Räder dort verschlossen abgestellt werden.

Was ist zu tun wenn Ihnen Ihr Fahrrad gestohlen wird ?!

Erstatten Sie umgehend bei der nächsten Polizeistelle eine Diebstahlanzeige und lassen sich hierüber eine Bescheinigung geben.

  1. Fünf Wochen nach Diebstahl suchen Sie bitte die "Aufbewahrungsstelle für Fundzweiräder" auf und sehen nach, ob ihr Fahrrad evt. aufgefunden wurde. Bringen Sie hierzu unbedingt die Diebstahlanzeige mit. Falls Sie Ihr Fahrrad nicht finden, lassen Sie sich eine "Versicherungsbestätigung" ausstellen. Hierfür müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 5,00 € entrichten. 
    Adresse: Kaiserstuhlstraße 18, Rückgebäude (Straßenbahnhaltestelle "Rennweg", Linie 5, Richtung Hornusstraße/Zähringen)
    geänderte Öffnungszeiten: Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr 
  2. Füllen Sie die Schadensmeldung (PDF-Dokument) aus und reichen diese beim Sozialberater des Studentenwerks, Karl-Heinz Hermle, Zimmer 002 im biss mit den Nachweisen der Polizei, Bescheinigung der Aufbewahrungsstelle und der Immatrikulations- bescheinigung und Rechnung, falls vorhanden, ein. 

Kontakt:
Karl-Heinz Hermle
Studentenwerk Freiburg, Schreiberstr. 12-16, Zi. 002
hermle(at)studentenwerk.uni-freiburg.de
Telefon: (07 61) 21 01 - 2 33
Sprechzeiten:
Mo + Di 9.00 – 12.00 Uhr
Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
sowie nach telefonischer Terminvereinbarung
(Zimmer 002)



Weitere Versicherungen

Gesetzliche Unfallversicherung

Studierende sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass man an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert oder Doktorand/in bzw. Diplomand/in ist. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Länder.
Versicherungsschutz besteht während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare, bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (Teilnahme  an Repetitorien und Exkursionen), während des Besuchs von Hochschul- und Staatsbibliotheken, beim Allgemeinen Hochschulsport, bei Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen. Versichert ist übrigens schon der Weg zur Immatrikulation.
Unfälle, die sich auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Hochschule bzw. beim Allgmeinen Hochschulsport ereignen, müssen beim Studierendensekretariat der Hochschule bzw. beim Sekretariat des Allgemeinen Hochschulsports gemeldet werden.
Informationen zur Gesetzlichen Unfallversicherung der Studierenden gibt es hier
Achtung: Wenn Sie ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum absolvieren, sollten Sie unbedingt die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beachten.


Freizeitunfallversicherung
Da bei vielen Unfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung kein Versicherungsschutz besteht, hat das Studentenwerk Freiburg für alle Studierenden der ihm zugeordneten Hochschulen eine zusätzliche Freizeitunfallversicherung abgeschlossen, die den gesamten Freizeitbereich außerhalb der Hochschule im In- und Ausland umfasst. Der Schutz erstreckt sich auch auf Urlaubsreisen, Praktika und Diplomandentätigkeiten an ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Ansprechperson für die Freizeitunfallversicherung ist Karl-Heinz Hermle beim Studentenwerk Freiburg, Tel. 0761-2101-233, e-mail hermle(at)studentenwerk.uni-freiburg.de.


Haftpflichtversicherung
Durch Entrichtung des Semesterbeitrags besteht für alle immatrikulierten Studierenden der Hochschulen, die dem Studentenwerk Freiburg zugeordnet sind, Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung. Diese gilt für Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen und in Räumen der Hochschulen oder bei den im Lehrplan vorgesehenen Veranstaltungen stattfinden. Der Versicherungsschutz gilt auch während der Teilnahme an Praxissemestern bzw. Praktika, die vorgeschrieben oder der Erreichung des Studienziels dienlich sind.
Die Deckungssummen betragen bei Personen- und Sachschäden pauschal 2.000.000 €, bei Vermögensschäden 50.000 € und bei Obhuts- oder Bearbeitungsschäden 7.500 € pro Schadensfall. Für Schäden unter 25,00 € besteht kein Versicherungsschutz.
Bitte beachten: Die studentische Haftpflichtversicherung ist subsidiär. Sofern der Schadensbetrag mehr als 100,00 € beträgt, muss der Schaden zunächst der eigenen Privathaftpflichtversicherung oder der Privathaftpflichtversicherung der Eltern gemeldet werden. Erhält man von dieser einen negativen Bescheid, kann der Schaden beim Studentenwerk gemeldet werden. Hierbei muss dann der Negativbescheid der Privathaftpflichtversicherung vorgelegt werden.

Formular zum Download: Schadenzeige zur Haftpflichtversicherung

Studentinnen und Studenten, die an einer dem Studentenwerk angeschlossenen Hochschule immatrikuliert sind und ein Praktikum, ein Auslands- oder Praxissemester absolvieren möchten, können eine Versicherungsschutzbestätigung beantragen, die bei Firmen oder Hochschulen oft vorgelegt werden müssen.
Einfach folgende Daten per Mail an Herrn Hermle senden:
1. Name und Vorname
2. Geburtsdatum
3. Heimatanschrift (Anschrift in Deutschland)
4. Ort, an dem das Praktikum, das Praxis- oder Auslandssemester absolviert wird
5. genaue Bezeichnung der Einrichtung
6. genaue Dauer des Praktikums, Praxis- oder Auslandssemesters (von - bis)

Kein Versicherungsschutz
besteht bei Praktika, die von den Studierenden in eigener Initiative durchgeführt werden.
Für Praktika in USA oder Kanada kann bei Herrn Hermle eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt 65,45 €.

Ansprechperson für die Haftpflichtversicherung:
Karl-Heinz Hermle, Studentenwerk Freiburg
Tel. 0761-2101-233, e-mail hermle(at)studentenwerk.uni-freiburg.de


Hausratversicherung für Bewohner/innen der Wohnheime
Für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnheime des Studentenwerks besteht eine Hausratversicherung, die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer und Leitungswasser abdeckt. Versichert ist der von den Studierenden eingebrachte Hausrat in das Wohnheim bis zu einer Versicherungssumme von 2.582,08 Euro je Studentin oder Student. Der Schutz gilt nur für den Hausrat in den Wohnräumen des jeweiligen Wohnheims (sogenannter Versicherungsort). Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen ist begrenzt; sie beträgt für Bargeld 25,56 Euro, für Wertsachen wie Sparbücher oder Wertpapiere 76,69 Euro und für Schmuck 127,82 Euro.
Achtung: Ein Einbruch liegt vor, wenn ein gewaltsames Öffnen der verschlossenen Wohnung oder des Zimmers erfolgt ist. Der einfache Diebstahl aus einer nicht verschlossenen Wohnung oder einem Zimmer ist nicht versichert.

Ansprechperson für die Hausratversicherung ist Mechthild Gersitz beim Studentenwerk Freiburg, Tel. 0761-2101-213, e-mail gersitz(at)studentenwerk.uni-freiburg.de.